Arbeitsrechtliche Belange


Teilzeit oder Vollzeitbeschäftigung


Ab 38 Std./Woche ist eine Tagesmutter vollversichert, d.h. sie ist kranken- und pensionsversichert
und hat Anspruch auf Sonderzahlungen, wie Urlaubs- u. Weihnachtsgeld.

 

 

 

 

 

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