Als formale
Voraussetzung wird von der zuständigen Behörde das Vorliegen
einer Bewilli-gung zur Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter vorgeschrieben.
Diese beinhaltet:
- Volljährigkeit
- Physische und psychische
Eignung
- Leumundszeugnis
- Gesundheitsattest
- Kindgerechte Wohnverhältnisse
Um die Qualität
der Betreuung sicherzustellen, wird von den Vereinen darüber hinaus die
Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen gefordert:
- Verpflichtung zu Aus-
und Weiterbildung
- Physische und psychische
Belastbarkeit
- Stabile Lebenssituation
- Soziale Kompetenz und
Bereitschaft zur Selbstreflexion
- Freude am Zusammenleben,
Arbeiten und Spielen mit den Kindern
- Gewaltfreie Erziehungspraxis
- Offenheit gegenüber
unterschiedlichen Lebens- und Erziehungsformen
- Akzeptanz aller im Haushalt
lebenden Personen für die Ausübung des Berufes Tagesmut-ter
zurück